Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Gegenstand des Vertrags ist die Überprüfung des Antragstellers durch EuroEndoCert, ob jener Patientinnen mit Endometriose leitliniengerecht in einer bestimmten Häufigkeit behandelt. Mit der Zuerteilung des Zertifikats ist die Erlaubnis zur Verwendung der geschützten Marke „Von der SEF zertifiziertes Endometriosezentrum“ sowie der zugehörigen Logos verbunden.

(1)

EuroEndoCert GmbH unterbreitet dem Antragsteller ein Angebot über die anfallenden Kosten und Gebühren. Mit der Annahme des Angebots kommt ein Vertrag zustande und die Gebühr für die Prüfung des Erhebungsbogens wird fällig.

(2)

Der Vertrag wird einzelvertraglich zwischen der EuroEndoCert GmbH und dem Antragsteller als einem Unternehmer oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abgeschlossen, §§ 305b und 310 BGB gelten entsprechend.

(3)

EuroEndoCert gewährleistet eine Bearbeitung des Antrags innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Gebühr für die Prüfung des Erhebungsbogens.

(4)

Mit dem Zeitpunkt der Terminierung des Audits wird die Zertifizierungsgebühr fällig.

(5)

EuroEndoCert gewährleistet die Übergabe eines Auditberichts innerhalb von 4 Wochen nach dem Audit.

(6)

Mit der Übergabe des Zertifikats und der Erlaubnis zur Verwendung unserer Logos ist die 1. Jahresgebühr fällig.

(7)

Kommt der Zertifizierungsprozess nicht vollständig oder nicht zeitgerecht zustande, können beide Parteien von dem Vertrag zurücktreten. Der Antragsteller erhält die Kosten für nicht erbrachte Leistungen zurück erstattet, falls EuroEndoCert die Gründe für das Nichtzustandekommen zu vertreten hat. Hat der Antragsteller die Gründe für das Nichtzustandekommen zu vertreten, so schuldet er die Gebühren anteilig für den entstandenen Aufwand.

(8)

Mit dem Vertrag ist keine Zusicherung der Erteilung eines gewünschten Zertifikats verbunden. Wird das Zertifikat (auch einer bestimmten Stufe) verweigert, bestehen keine Erstattungs- oder Minderungsansprüche des Antragstellers.

(9)

Die Erteilung des Zertifikats ist an die Person des Zentrumsleiters gebunden. Verlässt diese die Einrichtung, kann die Einrichtung EuroEndoCert innerhalb von 6 Monaten nach diesem Zeitpunkt mit einem Nachaudit beauftragen. Bleibt dieser Auftrag aus, erlischt das Zertifikat

(10)

Die Aufrechterhaltung des Zertifikats ist an die gebührenpflichtige, jährliche, form- und fristgerechte Abgabe eines Jahresberichts (derzeit 31.3. des Folgejahres) gebunden. Bei Abweichungen der Form oder Überschreiten der Frist werden zusätzliche Gebühren fällig. Die Zertifizierungskommission kann darüber hinaus ein erfolgreiches Nach-/Überwachungsaudit beschließen, welches ebenfalls gebührenpflichtig ist.

(11)

Das Zertifikat kann entzogen werden, wenn EuroEndoCert bekannt wird, dass vom Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, oder wenn Umstände bekannt werden, die EuroEndoCert die Aufrechterhaltung unzumutbar machen.

(12)

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.

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