Häufig gestellte Fragen


Ich habe mein Zertifikat von SEF und EEL bekommen. Muss ich mich um etwas kümmern?

Nein, das Zertifikat ist zu den ursprünglichen Bedingungen entsprechend der aufgeführten Dauer gültig. EuroEndoCert meldet sich bei Ihnen rechtzeitig vor Ablauf Ihres Zertifikats. Senden Sie uns auch für Ihre Rezertifizierung Ihre Voranfrage. Diese finden Sie hier.

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Ich möchte mich erstmals zertifizieren lassen, was muss ich tun?

Das Kontaktformular für eine unverbindliche Voranfrage finden Sie hier.

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Wo erhalte ich die Dokumentvorlage für den aktuellen Jahresbericht und an wen richte ich in Zukunft den Jahresbericht?

Sie finden alle aktuellen Dokumentvorlagen für Ihren Jahresbericht auf unserer Website unter Anforderungen/Kriterien/Dokumente. Gerne können Sie sich auch hierzu an unsere Geschäftsstelle wenden: sek@euroendocert.de

Ebenso können Sie diesen auf der Seite der SEF unter Dokumentationspflichten einsehen:

Stiftung Endometriose-Forschung Dokumentationspflichten

Bitte senden Sie Ihren Jahresbericht an EuroEndoCert, per E-Mail an sek@euroendocert.de. Stichtag ist der 31.3. des jeweiligen Folgejahres. Bitte beachten Sie vorab die Anforderungen an den Jahresbericht. Berichte, die diesen Anforderungen nicht genügen, gelten als nicht abgegeben.

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Wer entscheidet über die Zertifikatsvergabe?

Die Auditoren schreiben einen Bericht mit einer entsprechenden Empfehlung zur Zertifikatserteilung. Die endgültige Entscheidung obliegt der Zertifizierungskommission der Stiftung Endometriose-Forschung. Diese entscheidet mit Votum über die Erteilung des Zertifikats. Hierbei werden gemeinsam mit dem Auditor und der Zertifizierungskommission bei nicht eindeutigen Entscheidungen offene Fragen erörtert und das abschließende Ergebnis der Zertifizierungskommission der Geschäftsstelle mitgeteilt, welches dann bindend ist.

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Kann ich das Votum anfechten?

Wir geben im Zweifelsfall Ihre Argumente an die ganze Zertifizierungskommission weiter. Ein Anspruch auf die Vergabe eines bestimmten Zertifikats besteht allerdings nicht.

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Wir haben das Zentrum gerade erst gegründet und erreichen noch nicht die geforderte Fallzahl für ein „Zertifiziertes Endometriosezentrum“. Was können wir tun?

Sehen Sie zunächst nach, ob sie alle Hysterektomien eingebracht haben, die Sie einbringen können. Voraussetzung ist, dass die Indikation Hyper- oder Dysmenorrhö war und dass in der Histologie eine Adenomyose nachgewiesen wurde. Bei allen anderen Operationen muss eine Histologie entnommen worden sein und diese muss in 80% der Fälle die Endometriose nachweisen.

Sie können sich auch zunächst als „Zertifizierte Endometrioseklinik“ zertifizieren lassen, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen und Ihr Netzwerk mit einem „Zertifizierten Endometriosezentrum“ kooperiert.

Wenn Sie später die erforderlichen Zahlen für ein „Zertifiziertes Endometriosezentrum“ erreicht haben, werden wir entscheiden, ob ein weiteres Audit erforderlich ist. In der Regel steigen die Patientenzahlen nach eine Zertifizierung spürbar an.

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Kann ich meinen Auditor aussuchen?

Grundsätzlich nicht, wir versuchen aber, Interessenkonflikte zu vermeiden und etwaige Probleme im Gespräch zu klären.

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